Gesetze / Finanzgerichtsordnung

FGO

§ 57

Stand: 10.06.2019

SteuerrechtBund172 Entscheidungen

Beteiligte am Verfahren sind

1.
der Kläger,
2.
der Beklagte,
3.
der Beigeladene,
4.
die Behörde, die dem Verfahren beigetreten ist (§ 122 Abs. 2).
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