Gesetze / Abgabenordnung

AO

§ 359 Beteiligte

Stand: 13.04.2025

SteuerrechtBund2 Fassungen40 Entscheidungen

Beteiligte am Verfahren sind:

1.
wer den Einspruch eingelegt hat (Einspruchsführer),
2.
wer zum Verfahren hinzugezogen worden ist.
←§ 358 →§ 360