Gesetze / Finanzgerichtsordnung
FGO§ 134
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 70
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BFH, 22.05.2019 – IV B 11/18(Ausschluss eines Richters - Überschreiten der Fünf-Monats-Frist kein Nichtigkeitsgrund i.S. des § 134 FGO i.V.m. § 579 Abs. 1 ZPO - Zur Fünf-Monats-Frist bei Zustellung statt Verkündung)Zitiert von 8
- BFH, 08.07.2015 – VI B 5/15NZB gegen FG-Urteil, mit dem eine Restitutionsklage abgewiesen wurde - Anforderung an eine WiederaufnahmeklageZitiert von 2
- FG Hessen, 16.05.2024 – 6 K 551/22
- FG München, 18.04.2023 – 12 K 977/20
- FG Hessen, 20.03.2024 – 10 K 1350/22Restitutionsklage: Unzulässigkeit wegen fehlender schlüssiger Darlegung von Restitutionsgründen KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- BFH, 10.12.2014 – V S 32/14 (PKH)(PKH-Antrag durch nicht postulationsfähige Person im Wiederaufnahmeverfahren (§ 578 ZPO) - Rechtsfehler und Tatsachenfehler sind keine Wiederaufnahmegründe)
Zuletzt entschieden
- BFH, 13.05.2025 – VIII B 34/24Nichtzulassungsbeschwerde gegen eine unzulässige RestitutionsklageZitiert von 3
- BVerfG, 27.02.2025 – 1 BvR 2253/23Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Online-Sportwettenanbieters gegen die Erhebung der Sportwettensteuer gem § 17 Abs 2 RennwLottG aFZitiert von 2
- BFH, 17.01.2025 – X B 89/24Irrtum eines Prozessbevollmächtigten über die Rechtsfolgen fehlender RevisionszulassungZitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 134 FGO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Ein rechtskräftig beendetes Verfahren kann nach den Vorschriften des Vierten Buchs der Zivilprozessordnung wiederaufgenommen werden.