§ 578 Arten der Wiederaufnahme
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 248
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 05.03.2020 – V ZB 20/19Zwangsversteigerung: Wiederaufnahme des Verfahrens gegen einen rechtskräftigen ZuschlagsbeschlussZitiert von 7
- BGH, 15.01.2014 – VIII ZR 100/13Mahnverfahren: Zustellung eines Vollstreckungsbescheids an prozessunfähige Partei; Subsidiarität der NichtigkeitsklageZitiert von 3
- BFH, 10.12.2014 – V S 32/14 (PKH)(PKH-Antrag durch nicht postulationsfähige Person im Wiederaufnahmeverfahren (§ 578 ZPO) - Rechtsfehler und Tatsachenfehler sind keine Wiederaufnahmegründe)
- FG Berlin-Brandenburg, 16.12.2016 – 10 K 10256/14
- LG Duisburg, 21.08.2015 – 7 S 145/14
- VG Schwerin, 29.01.2015 – 4 A 1052/14Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BGH, 09.07.2026 – V ZA 7/26
- BPatG, 25.06.2026 – 1 W (pat) 7/24
- OVG NRW, 19.02.2026 – 12 A 261/26Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 578 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/578#abs-1 (1) Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Endurteil geschlossenen Verfahrens kann durch Nichtigkeitsklage und durch Restitutionsklage erfolgen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/578#abs-2 (2) Werden beide Klagen von derselben Partei oder von verschiedenen Parteien erhoben, so ist die Verhandlung und Entscheidung über die Restitutionsklage bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Nichtigkeitsklage auszusetzen.