§ 578 Arten der Wiederaufnahme
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/578#abs-1 (1) Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Endurteil geschlossenen Verfahrens kann durch Nichtigkeitsklage und durch Restitutionsklage erfolgen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/578#abs-2 (2) Werden beide Klagen von derselben Partei oder von verschiedenen Parteien erhoben, so ist die Verhandlung und Entscheidung über die Restitutionsklage bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Nichtigkeitsklage auszusetzen.
Wird zitiert von 282 Entscheidungen zu § 578 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 05.03.2020 – V ZB 20/19Zwangsversteigerung: Wiederaufnahme des Verfahrens gegen einen rechtskräftigen ZuschlagsbeschlussZitiert von 7
- BGH, 15.01.2014 – VIII ZR 100/13Mahnverfahren: Zustellung eines Vollstreckungsbescheids an prozessunfähige Partei; Subsidiarität der NichtigkeitsklageZitiert von 3
- BFH, 10.12.2014 – V S 32/14 (PKH)(PKH-Antrag durch nicht postulationsfähige Person im Wiederaufnahmeverfahren (§ 578 ZPO) - Rechtsfehler und Tatsachenfehler sind keine Wiederaufnahmegründe)
- FG Berlin-Brandenburg, 16.12.2016 – 10 K 10256/14
- LG Duisburg, 21.08.2015 – 7 S 145/14
- VG Schwerin, 29.01.2015 – 4 A 1052/14Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BGH, 09.07.2026 – V ZA 7/26
- BPatG, 25.06.2026 – 1 W (pat) 7/24
- OVG NRW, 19.02.2026 – 12 A 261/26Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 578 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.