Gesetze / Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
EuRAG§ 17 Zweck der Eignungsprüfung
Stand: 01.08.2021
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- OVG Berlin-Brandenburg, 02.02.2018 – OVG 6 N 30.17
- BGH, 30.09.2024 – PatAnwZ 1/23Zulassung eines italienischen Patentanwalts in Deutschland: Anspruch auf Erlass von Teilprüfungen im materiellen Patenrecht
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Die Eignungsprüfung ist eine staatliche Prüfung, die ausschließlich die beruflichen Kenntnisse und Kompetenzen der antragstellenden Person betrifft und mit der ihre Fähigkeit, den Beruf eines Rechtsanwalts in Deutschland auszuüben, beurteilt werden soll. Die Eignungsprüfung muss dem Umstand Rechnung tragen, dass die antragstellende Person in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz über eine berufliche Qualifikation zur Ausübung eines Rechtsanwaltsberufes verfügt.