Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 15/1072 · S. 12
Zu Artikel 1 (Änderung des Gesetzes über die Tä-
Zu Artikel 1 (Änderung des Gesetzes über die Tä- tigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland – EuRAG) Zu Nummer 1 (§ 1 EuRAG) Die Vorschrift regelt den persönlichen Anwendungsbereich des EuRAG. Dieser ist aufgrund des Freizügigkeitsabkom- mens mit der Schweiz nunmehr auch auf schweizerische Rechtsanwälte zu erweitern. Ihnen müssen dieselben Mög- lichkeiten einer Tätigkeit in Deutschland zur Verfügung ste- hen, wie bislang schon Staatsangehörigen aus Mitgliedstaa- ten der EU und anderen Vertragsstaaten des EWR. Damit haben sie die Wahl zwischen der Berufsausübung als nie- dergelassener europäischer Rechtsanwalt (Teil 2 EuRAG), der Eingliederung (Teil 3 EuRAG), der Eignungsprüfung (Teil 4 EuRAG) oder der vorübergehenden Dienstleistung (Teil 5 EuRAG). Zu Nummer 2 (§ 7 EuRAG) § 7 Abs. 1 und 2 regelt die Voraussetzungen, unter denen ein unter der Berufsbezeichnung des Herkunftsstaats nieder- gelassener europäischer Rechtsanwalt von der Verpflich- tung nach § 51 der Bundesrechtsanwaltsordnung, eine Be- rufshaftpflichtversicherung zu unterhalten, befreit und eine bestehende ausländische Versicherung anzuerkennen ist. Der neue Absatz 3 setzt die in Artikel 1 Abs. 4 Buchstabe b der Richtlinie 2001/19/EWG enthaltene Pflicht der EU-Mit- gliedstaaten um, Bescheinigungen über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung auch dann als gleichwertig anzuerkennen, wenn der betreffende europäische Rechtsan- walt nach bestandener Eignungsprüfung (Teil 4 EuRAG) in Deutschland als voll in den Berufsstand integrierter Rechts- anwalt zur Rechtsanwaltschaft zugelassen wird. Das Glei- che muss dann aber auch für die Eingliederung (Teil 3 EuRAG) gelten. Die Gleichstellung aller Sachverhalte, die von den Regelungen des EuRAG erfasst werden, ist nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Gle
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.606 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 15/1072, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 41.657–48.263 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.55) +D1D2D3 · Prüfwert cba13dcd70be4b47….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP