Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 18/9521 · S. 141
Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland)
Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht zum EuRAG-E) In der Inhaltsübersicht werden die Überschriften korrigiert, bei denen sich durch den Entwurf Änderungen erge- ben. Zu Nummer 2 (§ 4 EuRAG-E) Zu Absatz 1 Wie schon in dem ähnlich gelagerten § 207 Absatz 2 BRAO-E (Artikel 1 Nummer 61 Buchstabe b, aa) soll – überwiegend aus denselben Gründen – auch die Verweisungskette in § 4 Absatz 1 Satz 1 EuRAG-E geändert werden. Dabei soll die Verweisung zudem systematisch anders aufgebaut werden, um ein Fehlverständnis der Norm zu vermeiden. Ein Fehlverständnis liegt deshalb nahe, weil sich die § 4 Absatz 1 Satz 1 EuRAG seinem Wortlaut nach derzeit nur auf diejenigen Vorschriften des Zweiten Teils der BRAO bezieht, die „die Entscheidung über den Antrag sowie über die Rücknahme und den Widerruf der Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer“ be- treffen. Hierunter kann man begrifflich wohl alle Vorschriften des Ersten Abschnitts des Zweiten Teils der BRAO fassen, schwerlich aber diejenigen des Zweiten Abschnitts des Zweiten Teils der BRAO. Trotzdem sollen auch die letztgenannten Vorschriften für die niedergelassenen europäischen Rechtsanwälte anwendbar sein (vgl. Feu- erich in: Feuerich/Weyland, BRAO, 8. Auflage 2012, § 4 EuRAG, Rn. 8 und 9; Eichele in: Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 2. Auflage 2014, § 4 EuRAG, Rn. 4 und 5), was inhaltlich auch sachgerecht erscheint. Die Gefahr eines Fehlverständnisses hat sich dabei mittlerweile noch dadurch verstärkt, dass die Geltung der (im Zweiten Abschnitt des Zweiten Teils der BRAO verankerten, die Rechtsanwaltsverzeichnisse und das besondere elektronische Anwaltspostfach betreffenden) Vorschriften der §§ 31 bis 31c BRAO (weil sie sich eben kaum un
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 132.296 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 18/9521, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 503.312–635.608 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 9512c47945f35868….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP