§ 6 Wirkung erteilter Patente
Stand: 10.06.2019
Die Erteilung eines Patents nach den Rechtsvorschriften der Deutschen Demokratischen Republik steht der Veröffentlichung der Erteilung des Patents nach § 58 Abs. 1 des Patentgesetzes gleich.
Wird zitiert von 4 Entscheidungen zu § 6 ErstrG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BGH, 09.09.2010 – Xa ZR 14/10Nichtigerklärung eines Patents: Erweiterung des Schutzbereichs im Prüfungsverfahren nach dem ErstrG - WindenergiekonverterZitiert von 16
- BPatG, 09.09.2009 – 5 Ni 13/09Zitiert von 1
- BPatG, 15.04.2004 – 10 W (pat) 47/01Zitiert von 1
- BPatG, 15.02.2005 – 8 W (pat) 315/02
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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30.08.1994 Ausfertigung
§ 6 eingefügt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. August 1994 (BGBl. II 1438)
BGBl. 1994 II S. 1438
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.