§ 6a Patentdauer
Stand: 10.06.2019
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- BPatG, 23.03.2009 – 5 Ni 6/09Zitiert von 3
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Die Dauer der nach § 4 erstreckten Patente, die am 31. Dezember 1995 noch nicht abgelaufen sind, beträgt 20 Jahre, die mit dem auf die Anmeldung folgenden Tag beginnen.