§ 5 Anzuwendendes Recht
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 21
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BPatG, 26.02.2003 – 26 W (pat) 47/01Zitiert von 3
- BPatG, 29.04.2014 – 3 Ni 13/13Patentnichtigkeitsklageverfahren – "Adjuvans für Grippe-Impfstoff" – zu den anzuwendenden Prüfungsgrundlagen für die Schutzfähigkeit bei ehemaligen DDR-Patenten
- BPatG, 21.03.2000 – 3 Ni 8/99 (EU)
- BGH, 09.09.2010 – Xa ZR 14/10Nichtigerklärung eines Patents: Erweiterung des Schutzbereichs im Prüfungsverfahren nach dem ErstrG - WindenergiekonverterZitiert von 16
- BGH, 28.08.2003 – I ZR 293/00Zitiert von 22
- BPatG, 23.03.2009 – 5 Ni 6/09Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- BPatG, 22.03.2018 – 30 W (pat) 20/15Markenbeschwerdeverfahren – "MICRONETTE/Mictonetten" – zur rechtserhaltenden Benutzung – Widerspruchsmarke wurde im Markenregister der DDR eingetragen – zum Ablauf der Benutzungsschonfrist - zur Kennzeichnungskraft – zur Warenähnlichkeit – zur Markenähnlichkeit - unmittelbare Verwechslungsgefahr
- BPatG, 17.01.2007 – 4 Ni 72/05Zitiert von 4
- BPatG, 15.02.2005 – 8 W (pat) 315/02
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 5 ErstrG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Unbeschadet der nachfolgenden Bestimmungen sind auf die nach § 4 erstreckten gewerblichen Schutzrechte und Schutzrechtsanmeldungen die bisher für sie geltenden Rechtsvorschriften (Anlage I Kapitel III Sachgebiet E Abschnitt II Nr. 1 § 3 Abs. 1 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990, BGBl. 1990 II S. 885, 961) nur noch anzuwenden, soweit es sich um die Voraussetzungen der Schutzfähigkeit und die Schutzdauer handelt. Im übrigen unterliegen sie den mit dem Einigungsvertrag übergeleiteten Vorschriften des Bundesrechts.