Gesetze / Energiewirtschaftsgesetz
EnWG§ 85 Geltung von Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Zivilprozessordnung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 37
Nach Gewicht
- OLG Düsseldorf, 11.01.2023 – 3 Kart 447/18Zitiert von 6
- BGH, 30.01.2024 – EnVR 32/22Energiewirtschaftsrechtliche Verwaltungssache: Bestimmung des Produktivitätsfaktors Strom unter Verwendung der Malmquist-Methode - Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor IV
- BGH, 15.07.2025 – EnVR 1/24Baukostenzuschuss für netzgekoppelte Batteriespeicher - Batteriespeicher II
- BGH, 30.01.2024 – EnVR 36/22
- BGH, 25.02.2025 – EnVR 89/23
- BGH, 17.12.2024 – EnVR 88/23
Zuletzt entschieden
- OLG Düsseldorf, 09.07.2025 – 3 Kart 1013/24
- BGH, 25.02.2025 – EnVR 93/23Festlegung des Eigenkapitalzinssatzes für die vierte Regulierungsperiode der Gasnetzbetreiber; Auswertung der Zentralbanken-Ansätze zur Bestimmung von Marktrisikoprämien; Ermittlung der Zuschläge für unternehmerische Wagnisse - Eigenkapitalzinssatz VI
- BGH, 25.02.2025 – EnVR 92/23
37 Entscheidungen zu § 85 EnWG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 85 EnWG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für Verfahren vor dem Beschwerdegericht gelten, soweit nicht anderes bestimmt ist, entsprechend
1.
die Vorschriften der §§ 169 bis 201 des Gerichtsverfassungsgesetzes über Öffentlichkeit, Sitzungspolizei, Gerichtssprache, Beratung und Abstimmung sowie über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren;
2.
die Vorschriften der Zivilprozessordnung über Ausschließung und Ablehnung eines Richters, über Prozessbevollmächtigte und Beistände, über die Zustellung von Amts wegen, über Ladungen, Termine und Fristen, über die Anordnung des persönlichen Erscheinens der Parteien, über die Verbindung mehrerer Prozesse, über die Erledigung des Zeugen- und Sachverständigenbeweises sowie über die sonstigen Arten des Beweisverfahrens, über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung einer Frist sowie über den elektronischen Rechtsverkehr.