Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 18/11528 · S. 16
Zu Artikel 1 (Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes) Zu Nummer 1 (Inhaltsverzeichnis) Bei Buchstabe a handelt es sich um eine redaktionelle Berichtigung und bei Buchstabe b um eine Folgeänderung. Zu Nummer 2 (§ 3) Der Definitionskatalog des Energiewirtschaftsgesetzes wird ergänzt. Der Begriff der volatilen Erzeugung wird vor dem Hintergrund der Einfügung des § 120 gesetzlich definiert. Zu Nummer 3 (§ 24) Zu Buchstabe a Es handelt sich um eine redaktionelle Ergänzung. Zu Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Die Vorschrift enthält zum einen eine rechtsförmliche Klarstellung ihres bisherigen Regelungsinhalts. Die Neu- fassung der Nummer 4 enthält keine inhaltliche Änderung. Die Vorschrift stellt zum anderen durch Einfügung einer neuen Nummer 4a zugleich klar, dass in einer Rechts- verordnung, die unter anderem auf § 24 beruht, auch Regelungen vorgesehen werden können, die einer Steigerung der Kosteneffizienz von Systemdienstleistungen dienen. Eine solche Rechtsverordnung kann zum Beispiel auch die Anreizregulierungsverordnung sein. Zu Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Es handelt sich um eine redaktionelle Berichtigung. Buchstabe c Die Regelung enthält eine Folgeänderung zur Einfügung des § 120 durch Nummer 4 des vorliegenden Gesetzent- wurfs, die durch dieses Gesetz erfolgt. Eine gesetzliche Verpflichtung in der Verordnungsermächtigung, Zahlun- gen aus vermiedenen Netzentgelten in der Stromnetzentgeltverordnung für alle dezentralen Anlagen vorzusehen, widerspräche dem ausdrücklichen Regelungsziel des § 120. Die Entgelte für dezentrale Einspeisung, die vermie- denen Netzentgelte, werden für Neuanlagen mit volatiler Erzeugung bereits ab 2018 und für alle anderen Neuan- lagen ab 2021 abgeschafft. Für alle Bestandsanlagen wird ein schrittweises Auslaufen der Zahlungen vorgesehen. Zu
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 16.896 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 18/11528 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 18/11528, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 38.395–55.291 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 2c55d4b900910d61….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP