Gesetze / Elektro- und Elektronikgerätegesetz
ElektroGAnlage 1 (zu § 2 Absatz 1)Nicht abschließende Liste mit Elektro- und Elektronikgeräten, die unter die Kategorien des § 2 Absatz 1 fallen
(Fundstelle: BGBl. I 2021, 1155 - 1156)
Änderungsverlauf
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08.12.2022 Ausfertigung
Anlage 1 aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Dezember 2022 (BGBl. I 2240)
BGBl. 2022 I S. 2240
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10.08.2021 Ausfertigung
Anlage 1 geändert durch Artikel 23 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I 3436)
BGBl. 2021 I S. 3436
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20.05.2021 Ausfertigung
Anlage 1 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Mai 2021 (BGBl. I 1145)
BGBl. 2021 I S. 1145
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20.10.2015 Ausfertigung
Anlage 1 neu gefasst durch Artikel 3 15. 8. 2018 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I 1739)
BGBl. 2015 I S. 1739
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