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# Anlage 1 ElektroG 2015 — (zu § 2 Absatz 1)Nicht abschließende Liste mit Elektro- und Elektronikgeräten, die unter die Kategorien des § 2 Absatz 1 fallen

Elektro- und Elektronikgerätegesetz  
Historische Fassung: Stand 01.01.2022 bis 31.12.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 1155 - 1156)

- 1. WärmeüberträgerKühlschränkeGefriergeräteGeräte zur automatischen Abgabe von KaltproduktenKlimageräteEntfeuchterWärmepumpenWärmepumpentrocknerölgefüllte RadiatorenBoilerWarmwasserspeichersonstige Wärmeüberträger, bei denen andere Flüssigkeiten als Wasser für die Wärmeübertragung verwendet werden

- 2. Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimetern enthaltenBildschirmeFernsehgeräteLCD-Fotorahmen und digitale BilderrahmenMonitoreLaptopsNotebooksTablets und Tablet-PCs

- 3. Lampenstabförmige LeuchtstofflampenKompaktleuchtstofflampenLeuchtstofflampenEntladungslampen (einschließlich Hochdruck-Natriumdampflampen und Metalldampflampen)Niederdruck-NatriumdampflampenLED-Lampen

- 4. GroßgeräteWaschmaschinenWäschetrocknerGeschirrspülerElektroherde und ElektrobacköfenElektrokochplattenLeuchtenTon- oder BildwiedergabegeräteMusikausrüstung (mit Ausnahme von Kirchenorgeln)Geräte zum Stricken und WebenGroßrechnerGroßdruckerKopiergeräteGeldspielautomatenmedizinische Großgerätegroße Überwachungs- und Kontrollinstrumentegroße Produkt- und Geldausgabeautomatengroße PhotovoltaikmoduleNachtspeicherheizgerätegroße AntennenPedelecsElektrokleinstfahrzeuge mit zwei Rädern und ohne Sitz

- 5. KleingeräteStaubsaugerTeppichkehrmaschinenNähmaschinenLeuchtenMikrowellengeräteLüftungsgeräteBügeleisenToasterelektrische MesserWasserkocherUhrenFitness- und Gesundheitsarmbänderelektrische RasierapparateWaagenHaar- und KörperpflegegeräteRadiogeräteVideokamerasVideorekorderHi-Fi-AnlagenMusikinstrumenteTon- oder Bildwiedergabegeräteelektrisches und elektronisches SpielzeugSportgeräteFahrrad-, Tauch-, Lauf-, RudercomputerRauchmelderHeizreglerThermostateelektrische und elektronische Kleinwerkzeugemedizinische Kleingerätekleine Überwachungs- und Kontrollinstrumentekleine ProduktausgabeautomatenKleingeräte mit eingebauten Photovoltaikmodulenkleine PhotovoltaikmoduleAntennenAdapterReisesteckerSteckdosenkonfektionierte StromkabelHDMI-, Audio- und VideokabelSchmelzsicherungenBekleidung mit elektrischen Funktionenelektrische Zigarettenelektronische Antriebe für MöbelBekleidung mit elektrischen Funktionen (z.B. Heiz-, Massage- oder Leuchtfunktionen)Schuhe mit Leuchtfunktionenbeleuchtete FliesenDrohnenTonerkartuschen und Druckerpatronen

- 6. Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte (keine äußere Abmessung beträgt mehr als 50 cm)MobiltelefoneGPS-GeräteTaschenrechnerRouterPCsDruckerTelefoneKommunikationsantennenTelefon- und NetzwerkadapterUSB-KabelNetzwerkkabel

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Zitiervorschlag: Anlage 1 ElektroG 2015

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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