Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 18/4901 · S. 116
Zu Artikel 3 (Weitere Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes)
Zu Artikel 3 (Weitere Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes) Artikel 3 nimmt weitere Änderungen des ElektroG vor, die nach Ablauf des Übergangszeitraums am 15. August 2018 in Kraft treten. Zu Nummer 1 Nummer 1 setzt Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b i. V. m. Anhang III der WEEE-Richtlinie um. Über die sechs genannten Gerätekategorien wird ein sog. offener Anwendungsbereich eingeführt. Zu Nummer 2 Nummer 2 ergänzt die Definition des historischen Altgerätes um die Geräte, die durch Nummer 1 neu in den Anwendungsbereich fallen, aber vor dem 15. August 2018 in Verkehr gebracht wurden. Zu Nummer 3 Ebenfalls mit Blick auf den nunmehr offenen Anwendungsbereich nimmt Nummer 3 eine Ergänzung in § 7 Absatz 3 vor. Danach gilt die Pflicht zur Stellung einer Garantie für neu in den Anwendungsbereich fallende Geräte auch erst ab dem 15. August 2018. Zu Nummer 4 Durch die Erweiterung des Anwendungsbereiches wird auch eine Neuzusammenstellung der Sammelgruppen notwendig (siehe hierzu Nummer 5 Buchstabe a). In diesem Zusammenhang sind auch die Sammelgruppen, für die eine Abstimmung im Hinblick auf die Anlieferung größerer Mengen von EAG erforderlich ist, anzupassen. Zu Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa nimmt im Hinblick auf den erweiterten Anwendungsbereich eine neue Zusam- menstellung der Sammelgruppen in § 14 Absatz 1 Satz 1 vor. Buchstabe a Doppelbuchstabe bb und Buchstabe b sind Folgeänderungen, die durch die Neuzusammenstellung der Sammelgruppen nach Buchstabe a Doppelbuchstabe aa erforderlich werden. Zu Nummer 6 Nummer 6 nimmt Anpassungen in § 15 aufgrund der neuen Sammelgruppen nach Nummer 5 Buchstabe a Dop- pelbuchstabe aa vor. Zu Nummer 7 Nummer 7 setzt Art. 11 i. V. m. Anhang V der WEEE-Richtlinie um. Die Recycling- und Verwertungsquoten in § 22 Absatz 1 werden
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.748 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/4901, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 406.856–410.604 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert 051f540e099c7130….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP