Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 3 · BT-Drs. 18/4901 · S. 116

Zu Artikel 3 (Weitere Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes)

Zu Artikel 3 (Weitere Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes)
Artikel 3 nimmt weitere Änderungen des ElektroG vor, die nach Ablauf des Übergangszeitraums am 15. August
2018 in Kraft treten.
Zu Nummer 1
Nummer 1 setzt Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b i. V. m. Anhang III der WEEE-Richtlinie um. Über die sechs
genannten Gerätekategorien wird ein sog. offener Anwendungsbereich eingeführt.
Zu Nummer 2
Nummer 2 ergänzt die Definition des historischen Altgerätes um die Geräte, die durch Nummer 1 neu in den
Anwendungsbereich fallen, aber vor dem 15. August 2018 in Verkehr gebracht wurden.
Zu Nummer 3
Ebenfalls mit Blick auf den nunmehr offenen Anwendungsbereich nimmt Nummer 3 eine Ergänzung in § 7 Absatz
3 vor. Danach gilt die Pflicht zur Stellung einer Garantie für neu in den Anwendungsbereich fallende Geräte auch
erst ab dem 15. August 2018.
Zu Nummer 4
Durch die Erweiterung des Anwendungsbereiches wird auch eine Neuzusammenstellung der Sammelgruppen
notwendig (siehe hierzu Nummer 5 Buchstabe a). In diesem Zusammenhang sind auch die Sammelgruppen, für
die eine Abstimmung im Hinblick auf die Anlieferung größerer Mengen von EAG erforderlich ist, anzupassen.
Zu Nummer 5
Buchstabe a Doppelbuchstabe aa nimmt im Hinblick auf den erweiterten Anwendungsbereich eine neue Zusam-
menstellung der Sammelgruppen in § 14 Absatz 1 Satz 1 vor.
Buchstabe a Doppelbuchstabe bb und Buchstabe b sind Folgeänderungen, die durch die Neuzusammenstellung
der Sammelgruppen nach Buchstabe a Doppelbuchstabe aa erforderlich werden.
Zu Nummer 6
Nummer 6 nimmt Anpassungen in § 15 aufgrund der neuen Sammelgruppen nach Nummer 5 Buchstabe a Dop-
pelbuchstabe aa vor.
Zu Nummer 7
Nummer 7 setzt Art. 11 i. V. m. Anhang V der WEEE-Richtlinie um. Die Recycling- und Verwertungsquoten in
§ 22 Absatz 1 werden

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.748 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 18/4901 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 18/4901, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 406.856–410.604 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert 051f540e099c7130….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP