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Artikel 1 · BT-Drs. 20/3821 · S. 8

Zu Artikel 1 (Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes)
Artikel 1 enthält ein Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes.

Zu Nummer 1
Nummer 1 nimmt eine Änderung in § 46 Absatz 2 der Übergangsvorschriften vor. Das faktische Anbietverbot für
die Betreiber von Online-Marktplätzen und Fulfilment-Dienstleistern gemäß § 6 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 und
3 ElektroG soll erst ab dem 1. Juli 2023 gelten, anstatt wie ursprünglich vorgesehen ab dem 1. Januar 2023. Mit
dem verzögerten Inkrafttreten der Regelung wird dem Umstand Rechnung getragen, dass zur Anpassung und
Umstellung von u. a. IT-Prozessen bei den Wirtschaftsbeteiligten und der zuständigen Behörde eine verlängerte
Übergangsfrist notwendig ist. Für die Wirtschaftsbeteiligten ist andernfalls ein rechtskonformes Verhalten nach
Ablauf der ursprünglichen Übergangsfrist nicht möglich. Die Verlängerung soll es den Herstellern ermöglichen,
sich entsprechend der Anforderungen nach dem ElektroG zu legalisieren und der zuständigen Behörde die Vor-
gangsbearbeitung weiter zu automatisieren, um die Vielzahl der prognostizierten Vorgänge bearbeiten zu können.
Zudem wird ein Verweisungsfehler in der Übergangsvorschrift redaktionell behoben, da der in Bezug genommene
§ 6 Absatz 2 zwei Sätze hat.

Zu Nummer 2
Nummer 2 nimmt Streichungen und Ergänzungen in Anlage 1 des ElektroG vor.

Zu Buchstabe a
Buchstabe a nimmt die Streichung der Geräte „Boiler und Warmwasserspeicher“ aus der Beispielliste unter der
Gerätekategorie 1 „Wärmeüberträger“ vor. Wärmeüberträger sind Elektrogeräte mit integrierten Kreisläufen, bei
denen andere Substanzen als Wasser – z.B. Gase, Öle, Kühl- und Kältemittel oder Sekundärstoffe – zum Zweck
der Kühlung/Heizung oder Entfeuchtung benutzt werden. Bei den gegenständlichen Geräten sind 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.048 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 20/3821, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 12.735–16.783 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 5b1153250954ac48….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP