Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 19/26971 · S. 45
Zu Artikel 1 (Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes) Artikel 1 enthält ein Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes. Zu Nummer 1 Nummer 1 passt die Inhaltsübersicht des bisherigen Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) an die fol- genden Änderungen durch die weiteren Nummern an. Zu Nummer 2 Nummer 2 nimmt Änderungen und Ergänzungen an den Definitionen in § 3 ElektroG vor. Zu Buchstabe a Buchstabe a nimmt eine Änderung an der Definition zum EAG aus privaten Haushalten vor. Durch die Ergänzung des Wortes potentiell im Halbsatz 2 wird entsprechend der europarechtlichen Regelung in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe h der Richtlinie 2012/19/EU deutlich, dass allein eine mögliche Nutzung in privaten Haushalten aus- reichend ist, um ein EAG als EAG aus privaten Haushalten zu klassifizieren. Zu Buchstabe b Mit Buchstabe b wird der Definition zum Inverkehrbringen ein weiterer Halbsatz angefügt. Dieser stellt klar, dass für Elektro- und Elektronikgeräte, die nach dem Inverkehrbringen in Deutschland ins Ausland ausgeführt wurden, die Wiedereinfuhr nach Deutschland erneut als Inverkehrbringen anzusehen ist. Dies gilt auch für jede erneute Ausfuhr und Wiedereinfuhr. Hierdurch wird es Herstellern erleichtert, ins Ausland ausgeführte Mengen an Elektro- und Elektronikgeräten der Gemeinsamen Stelle mitzuteilen. Bislang musste dann auch immer der Nach- weis erbracht werden, dass die ausgeführten Elektro- und Elektronikgeräte anschließend nicht wieder in den Gel- tungsbereich des ElektroG eingeführt wurden, damit die Mengen anerkannt werden konnten. Dessen bedarf es zukünftig nicht mehr. Werden entsprechende Elektro- und Elektronikgeräte erneut nach Deutschland eingeführt, ist dies als Inverkehrbringen anzusehen, so dass in diesem Fall der Einführer
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 102.628 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/26971, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 127.148–229.776 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert d01198f00feffec0….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP