Gesetze / Einkommensteuergesetz
EStG§ 21
Stand: 06.01.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EStG/21#abs-1 (1) 1Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind
2§§ 15a und 15b sind sinngemäß anzuwenden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EStG/21#abs-2 (2) 1Beträgt das Entgelt für die Überlassung einer Wohnung zu Wohnzwecken weniger als 50 Prozent der ortsüblichen Marktmiete, so ist die Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen. 2Beträgt das Entgelt bei auf Dauer angelegter Wohnungsvermietung mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete, gilt die Wohnungsvermietung als entgeltlich.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/EStG/21#abs-3 (3) Einkünfte der in den Absätzen 1 und 2 bezeichneten Art sind Einkünften aus anderen Einkunftsarten zuzurechnen, soweit sie zu diesen gehören.
Wird zitiert von 1.299 Entscheidungen zu § 21 EStG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BFH, 05.11.2002 – IX R 48/01Einkommensteuer: Überprüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei verbilligter Wohnungsvermietung mit einer Miete von 50 v. H. bis unter 75 v. H. der ortsüblichen Marktmiete Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 31
- BFH, 20.06.2023 – IX R 17/21Vermietung und Verpachtung: Überprüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Objekten mit mehr als 250 qm WohnflächeZitiert von 2
- FG Thüringen, 22.10.2019 – 3 K 316/19Zitiert von 2
- FG Düsseldorf, 17.02.2006 – 14 K 7144/02 EZitiert von 1
- FG Düsseldorf, 29.09.2005 – 16 K 1482/03 EZitiert von 2
- FG Düsseldorf, 29.09.2005 – 16 K 1483/03 EZitiert von 3
Zuletzt entschieden
- VG Düsseldorf, 09.07.2026 – 9 K 9788/24Corona-Neustarthilfe: Anspruch auf Neubescheidung bei ermessensfehlerhafter Ermittlung der Tätigkeit im Haupterwerb Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BFH, 20.05.2026 – IV R 4/26(Parallelentscheidung zum BFH-Urteil vom 20.05.2026 IV R 37/23 - Steuerliche Behandlung der Zahlung eines sog. Markterschließungszuschusses an eine ausländische Gesellschaft)Zitiert von 2
- BFH, 20.05.2026 – IV R 37/23Steuerliche Behandlung der Zahlung eines sog. Markterschließungszuschusses an eine ausländische GesellschaftZitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 21 EStG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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21.12.2020 Ausfertigung
§ 21 geändert durch Artikel 5 1. 1. 2024 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I 3096)
BGBl. 2020 I S. 3096
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25.03.2019 Ausfertigung
§ 21 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. März 2019 (BGBl. I 357)
BGBl. 2019 I S. 357
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01.11.2011 Ausfertigung
§ 21 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. November 2011 (BGBl. I 2131)
BGBl. 2011 I S. 2131
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05.04.2011 Ausfertigung
§ 21 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. April 2011 (BGBl. I 554)
BGBl. 2011 I S. 554
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