Gesetze / Einkommensteuergesetz
EStG§ 10h (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Für § 10h EStG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 16 Entscheidungen zu § 10h EStG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- FG Niedersachsen, 16.05.2001 – 3 K 165/00
- BFH, 05.09.2001 – X R 74/97Einkommensteuer: Kein Erfordernis einer schriftlichen Nutzungsvereinbarung bei unentgeltlicher Überlassung einer Wohnung an Angehörige nach § 10h EStG Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BFH, 14.10.1998 – X R 56/96Zitiert von 9
- BFH, 13.12.2000 – X R 69/97Einkommensteuer: Ausschluss der Steuerförderung nach § 10h EStG bei Gewährung eines zinslosen Darlehens durch den nutzenden Angehörigen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- BFH, 14.10.1998 – X R 129/97Zitiert von 1
- BFH, 26.01.1994 – X R 94/91Zitiert von 22
Zuletzt entschieden
- BFH, 20.02.2013 – IX B 179/12 · Divergenz
- BFH, 18.01.2011 – X R 13/10(Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i.S. des § 10f Abs. 1 EStG)Zitiert von 6
- FG Schleswig, 29.04.2010 – 1 K 114/09
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 10h EStG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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18.07.2016 Ausfertigung
§ 10h aufgehoben durch Artikel 4 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I 1679)
BGBl. 2016 I S. 1679
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.