Gesetze / Deutsches Richtergesetz
DRiG§ 3 Dienstherr
Stand: 01.08.2021
Die Richter stehen im Dienst des Bundes oder eines Landes.
Wird zitiert von 7 Entscheidungen zu § 3 DRiG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.11.2022 – OVG 4 B 7/20
- BAG, 11.06.2020 – 2 AZR 374/19Kündigungsfrist für GeschäftsführerdienstverträgeZitiert von 9
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.05.2022 – OVG 4 S 53/21Zitiert von 2
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.07.2021 – OVG 4 B 9/21Zitiert von 4
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.11.2020 – OVG 4 N 24/20Zitiert von 1
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2020 – OVG 4 B 8.19Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 DRiG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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25.06.2021 Ausfertigung
§ 3 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I 2099)
BGBl. 2021 I S. 2099
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.