Gesetze / Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung
DEÜV§ 25 (weggefallen)
Stand: 31.12.2025
Wird zitiert von 22
Nach Gewicht
- LAG Baden-Württemberg, 02.02.2011 – 18 Ta 2/11Zitiert von 1
- LSG Hessen, 27.01.2022 – L 8 KR 281/21Zitiert von 1
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.09.2025 – 3 SLa 21/25
- SG Frankfurt am Main, 22.03.2021 – S 14 KR 1585/20Zitiert von 1
- LAG Baden-Württemberg, 07.12.2017 – 4 Ta 12/17Zitiert von 1
- LAG Hessen, 09.08.2024 – 10 SLa 87/24 SKZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- LAG Köln, 18.07.2024 – 6 Sa 634/23
- ArbG Köln, 06.11.2023 – 4 Ca 1485/21Zitiert von 1
- FG Münster, 26.09.2023 – 3 K 2466/21 FZitiert von 1
22 Entscheidungen zu § 25 DEÜV →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 25 DEÜV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 25 DEÜV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.