Gesetze / Sozialgerichtsgesetz
SGG§ 144
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGG/144#abs-1 (1) Die Berufung bedarf der Zulassung in dem Urteil des Sozialgerichts oder auf Beschwerde durch Beschluß des Landessozialgerichts, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
nicht übersteigt. Das gilt nicht, wenn die Berufung wiederkehrende oder laufende Leistungen für mehr als ein Jahr betrifft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGG/144#abs-2 (2) Die Berufung ist zuzulassen, wenn
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGG/144#abs-3 (3) Das Landessozialgericht ist an die Zulassung gebunden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SGG/144#abs-4 (4) Die Berufung ist ausgeschlossen, wenn es sich um die Kosten des Verfahrens handelt.
Wird zitiert von 6.424 Entscheidungen zu § 144 SGG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BSG, 19.03.2020 – B 4 AS 4/20 RSozialgerichtliches Verfahren - Rücknahmestreit über Beendigung eines Klageverfahrens (hier: durch Klagerücknahmefiktion) - Zulassungsbedürftigkeit der Berufung - Revision ohne Sachantrag - Zulässigkeit - Prozessentscheidung des BerufungsgerichtsZitiert von 27
- LSG Baden-Württemberg, 12.02.2020 – L 3 AS 4066/19Zitiert von 3
- BSG, 17.12.2002 – B 4 RA 39/02 RZitiert von 1
- BSG, 30.06.2021 – B 4 AS 70/20 RSozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Berufung - Beschwerdewert - wiederkehrende oder laufende Leistungen für mehr als ein Jahr - Arbeitslosengeld II - Überprüfungsverfahren für mehrere Bewilligungszeiträume - Zusammenhang von Bezugszeiten - SGB 2-Ansprüche - kein einheitliches StammrechtZitiert von 23
- BSG, 29.01.1998 – B 12 KR 18/97 RSozialgerichtliches Verfahren: Zulässigkeit der Berufung nach § 144 Abs. 4 SGG bei Klagen auf Erstattung von Kosten isolierter Vorverfahren Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 21
- LSG NRW, 26.04.2012 – L 9 SO 505/11Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- LSG NRW, 16.07.2026 – L 4 U 370/25Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Innenmeniskusriss - Treppensteigen unter Tragen einer Last - Belastung innerhalb physiologischer Grenzen - Erfordernis eines geeigneten Unfallmechanismus - Kein Anspruch auf Anerkennung als Arbeitsunfall Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- LSG NRW, 14.07.2026 – L 21 AS 1024/20Grundsicherung für Arbeitsuchende - Mietsicherheit - Garantieerklärung des Leistungsträgers - öffentlich-rechtliche Willenserklärung - Auslegung eines Widerrufsvorbehalts - keine Einrede der Vorausklage - Zahlungsanspruch des Vermieters Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- LSG NRW, 09.07.2026 – L 21 AS 1545/25 NZB
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 144 SGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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26.03.2008 Ausfertigung
§ 144 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. März 2008 (BGBl. I 444)
BGBl. 2008 I S. 444
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11.01.1993 Ausfertigung
§ 144 eingefügt und geändert und umnummeriert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 11. Januar 1993 (BGBl. I 50)
BGBl. 1993 I S. 50
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.