Gesetze / Sozialgerichtsgesetz
SGG§ 144
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 6.137
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Nach Gewicht
- BSG, 19.03.2020 – B 4 AS 4/20 RSozialgerichtliches Verfahren - Rücknahmestreit über Beendigung eines Klageverfahrens (hier: durch Klagerücknahmefiktion) - Zulassungsbedürftigkeit der Berufung - Revision ohne Sachantrag - Zulässigkeit - Prozessentscheidung des BerufungsgerichtsZitiert von 22
- LSG Baden-Württemberg, 12.02.2020 – L 3 AS 4066/19Zitiert von 3
- BSG, 17.12.2002 – B 4 RA 39/02 RZitiert von 1
- BSG, 30.06.2021 – B 4 AS 70/20 RSozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Berufung - Beschwerdewert - wiederkehrende oder laufende Leistungen für mehr als ein Jahr - Arbeitslosengeld II - Überprüfungsverfahren für mehrere Bewilligungszeiträume - Zusammenhang von Bezugszeiten - SGB 2-Ansprüche - kein einheitliches StammrechtZitiert von 21
- BSG, 29.01.1998 – B 12 KR 18/97 RSozialgerichtliches Verfahren: Zulässigkeit der Berufung nach § 144 Abs. 4 SGG bei Klagen auf Erstattung von Kosten isolierter Vorverfahren KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 20
- LSG NRW, 26.04.2012 – L 9 SO 505/11Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- LSG NRW, 23.06.2026 – L 21 AS 631/26 B ER
- BSG, 18.06.2026 – B 4 AS 10/26 BSozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verwerfung der Berufung als unzulässig wegen Nichtübersteigung eines Beschwerdewertes in Höhe von 750 Euro - Wertbestimmung - materielles Begehren des Berufungsklägers im Zeitpunkt der Berufungseinlegung
- LSG NRW, 12.06.2026 – L 4 U 190/26
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 144 SGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGG/144#abs-1 (1) Die Berufung bedarf der Zulassung in dem Urteil des Sozialgerichts oder auf Beschwerde durch Beschluß des Landessozialgerichts, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
nicht übersteigt. Das gilt nicht, wenn die Berufung wiederkehrende oder laufende Leistungen für mehr als ein Jahr betrifft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGG/144#abs-2 (2) Die Berufung ist zuzulassen, wenn
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGG/144#abs-3 (3) Das Landessozialgericht ist an die Zulassung gebunden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SGG/144#abs-4 (4) Die Berufung ist ausgeschlossen, wenn es sich um die Kosten des Verfahrens handelt.