Gesetze / Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung
DEÜV§ 24 (weggefallen)
Stand: 07.02.2021
Für § 24 DEÜV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.