§ 2 Begriffsbestimmungen
Stand: 01.01.2024
Im Sinne dieser Verordnung sind:
Nicht zur landwirtschaftlich genutzten Fläche im Sinne des Satzes 1 Nummer 1 gehören
Wird zitiert von 7 Entscheidungen zu § 2 DüV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Gera, 07.05.2024 – 5 K 493/23 Ge
- VGH Hessen, 19.03.2025 – 4 C 2527/21.NZitiert von 4
- VGH Hessen, 27.08.2024 – 4 C 2499/21.NZitiert von 4
- VGH Hessen, 27.08.2024 – 4 C 1436/20.NZitiert von 4
- VGH Hessen, 27.08.2024 – 4 C 1492/20.NZitiert von 5
- VGH Hessen, 27.08.2024 – 4 C 1035/20.NZitiert von 10
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 DüV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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10.08.2021 Ausfertigung
§ 2 geändert durch Artikel 97 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I 3436)
BGBl. 2021 I S. 3436
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.