Gesetze / Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
GGArt 20a
Stand: 10.06.2019
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
Wird zitiert von 1.036 Entscheidungen zu Art 20a GG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 24.03.2021 – 1 BvR 2656/18, 1 BvR 78/20, 1 BvR 96/20, 1 BvR 288/20Klimaschutz als intertemporaler Freiheitsschutz - Vorkehrungen zur Abmilderung hoher Emissionsminderungslasten grundrechtlich zur Freiheitssicherung über Zeit und Generationen hinweg geboten, jedoch unzureichend - Minderung der Treibhausgasemissionen gem § 3 Abs 1 S 2, § 4 Abs 1 S 3 Bundes-Klimaschutzgesetz (juris: KSG) daher partiell mit GG unvereinbar - Pflicht des Gesetzgebers zur Fortschreibung der Minderungsziele für Zeiträume ab 2031, Frist bis 31.12.2022Zitiert von 176
- BVerfG, 12.10.2010 – 2 BvF 1/07Unvereinbarkeit von § 13 b und § 33 Abs. 3 und 4 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordung (Legehennenhaltung) mit Art. 20a GGZitiert von 68
- OVG NRW, 28.03.2022 – 21 B 1676/21Zitiert von 1
- BVerwG, 15.04.2021 – 3 B 9/20Zum Verhältnis von Tierschutzrecht und Jagdrecht bei der Festsetzung eines Abschussplans für MuffelwildZitiert von 13
- OVG NRW, 23.06.2025 – 20 A 990/20Zitiert von 1
- OVG NRW, 23.06.2025 – 20 A 991/20
Zuletzt entschieden
- VG Düsseldorf, 26.08.2026 – 18 L 2523/26Erfolgloser Eilantrag gegen versammlungsrechtliche Beschränkung eines Protestcamps in einem Landschaftsschutzgebiet Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Bremen, 25.08.2026 – 5 V 1712/26Erfolgloser Eilantrag gegen die Fortnahme von Hunden sowie ein Haltungs- und Betreuungsverbot Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 21.08.2026 – 4 B 456/25 und 4 E 224/25Ablehnung von Prozesskostenhilfe für Eilantrag gegen den Betrieb eines Marinekommando-Stützpunkts Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 20a GG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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28.03.2019 Ausfertigung
Art. 20a geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. März 2019 (BGBl. I 404)
BGBl. 2019 I S. 404
BGBl. 2019 I S. 404 Gesetzgebungsmaterialien
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.