Gesetze / DüV · BGBl I 2017, 1305

Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen

16 Normen · ausgefertigt 26.05.2017 · 50 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 01.01.2025 · Änderungen →

Meistzitierte Normen

Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.

Inhaltsübersicht

  1. Amtliche Inhaltsübersicht
  2. § 1Geltungsbereich
  3. § 2Begriffsbestimmungen
  4. § 3Grundsätze für die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln
  5. § 4Ermittlung des Düngebedarfs an Stickstoff und Phosphat
  6. § 5Besondere Vorgaben für die Anwendung von stickstoff- oder phosphathaltigen Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln
  7. § 6Zusätzliche Vorgaben für die Anwendung von bestimmten Düngemitteln
  8. § 7Anwendungsbeschränkungen und Anwendungsverbote
  9. § 8Nährstoffvergleich (aufgehoben)
  10. § 9Bewertung des betrieblichen Nährstoffvergleiches (aufgehoben)
  11. § 10Aufzeichnungen
  12. § 11Anforderungen an die Geräte zum Aufbringen
  13. § 12Fassungsvermögen von Anlagen zur Lagerung von Wirtschaftsdüngern und Gärrückständen
  14. § 13Besondere Anforderungen an Genehmigungen und sonstige Anordnungen durch die zuständigen Stellen, Erlass von Rechtsverordnungen durch die Landesregierungen
  15. § 13aBesondere Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung, Erlass von Rechtsverordnungen durch die Landesregierungen
  16. § 14Ordnungswidrigkeiten
  17. § 15Übergangsvorschrift
  18. Anlage 1(zu § 3 Absatz 4 Satz 2 und § 6 Absatz 4, 5 und 7) Mittlere Nährstoffausscheidung landwirtschaftlicher Nutztiere je Stallplatz und Jahr oder je Tier
  19. Anlage 2(zu § 3 Absatz 4 Satz 2 und § 6 Absatz 4, 5 und 7) Kennzahlen für die sachgerechte Bewertung zugeführter Stickstoffdünger
  20. Anlage 3(zu § 3 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2) Mindestwerte für die Ausnutzung des Stickstoffs aus organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln im Jahr des Aufbringens, die aus folgenden Ausgangsstoffen bestehen
  21. Anlage 4(zu § 4 Absatz 1 und 2) Ermittlung des Stickstoffdüngebedarfs
  22. Anlage 5(zu § 10 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 2) Jährlicher betrieblicher Nährstoffeinsatz für Stickstoff (N) und Phosphat (P2O5) für das Düngejahr ………
  23. Anlage 6(weggefallen)
  24. Anlage 7(zu § 3 Absatz 2 und 6 und § 4 Absatz 3) Nährstoffgehalte pflanzlicher Erzeugnisse
  25. Anlage 8(zu § 11 Satz 2) Geräte zum Aufbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln, die nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen
  26. Anlage 9(zu § 12) Dunganfall bei der Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere; Umrechnungsschlüssel zur Ermittlung der Großvieheinheiten (GV)

Änderungsverlauf

  1. 01.01.2025 — 1 Norm geändert · § 10 neueste Änderung
  2. 01.01.2024 — 1 Norm geändert · § 2
  3. 05.05.2020 — 13 Normen geändert · §§ 3, 4, 5, 6 und 9 weitere

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.