Gesetze / DüV · BGBl I 2017, 1305
Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen
16 Normen · ausgefertigt 26.05.2017 · 50 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 01.01.2025 · Änderungen →
Meistzitierte Normen
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Inhaltsübersicht
- Amtliche Inhaltsübersicht
- § 1Geltungsbereich
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 3Grundsätze für die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln
- § 4Ermittlung des Düngebedarfs an Stickstoff und Phosphat
- § 5Besondere Vorgaben für die Anwendung von stickstoff- oder phosphathaltigen Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln
- § 6Zusätzliche Vorgaben für die Anwendung von bestimmten Düngemitteln
- § 7Anwendungsbeschränkungen und Anwendungsverbote
- § 8Nährstoffvergleich (aufgehoben)
- § 9Bewertung des betrieblichen Nährstoffvergleiches (aufgehoben)
- § 10Aufzeichnungen
- § 11Anforderungen an die Geräte zum Aufbringen
- § 12Fassungsvermögen von Anlagen zur Lagerung von Wirtschaftsdüngern und Gärrückständen
- § 13Besondere Anforderungen an Genehmigungen und sonstige Anordnungen durch die zuständigen Stellen, Erlass von Rechtsverordnungen durch die Landesregierungen
- § 13aBesondere Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung, Erlass von Rechtsverordnungen durch die Landesregierungen
- § 14Ordnungswidrigkeiten
- § 15Übergangsvorschrift
- Anlage 1(zu § 3 Absatz 4 Satz 2 und § 6 Absatz 4, 5 und 7) Mittlere Nährstoffausscheidung landwirtschaftlicher Nutztiere je Stallplatz und Jahr oder je Tier
- Anlage 2(zu § 3 Absatz 4 Satz 2 und § 6 Absatz 4, 5 und 7) Kennzahlen für die sachgerechte Bewertung zugeführter Stickstoffdünger
- Anlage 3(zu § 3 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2) Mindestwerte für die Ausnutzung des Stickstoffs aus organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln im Jahr des Aufbringens, die aus folgenden Ausgangsstoffen bestehen
- Anlage 4(zu § 4 Absatz 1 und 2) Ermittlung des Stickstoffdüngebedarfs
- Anlage 5(zu § 10 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 2) Jährlicher betrieblicher Nährstoffeinsatz für Stickstoff (N) und Phosphat (P2O5) für das Düngejahr ………
- Anlage 6(weggefallen)
- Anlage 7(zu § 3 Absatz 2 und 6 und § 4 Absatz 3) Nährstoffgehalte pflanzlicher Erzeugnisse
- Anlage 8(zu § 11 Satz 2) Geräte zum Aufbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln, die nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen
- Anlage 9(zu § 12) Dunganfall bei der Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere; Umrechnungsschlüssel zur Ermittlung der Großvieheinheiten (GV)
Änderungsverlauf
- 01.01.2025 — 1 Norm geändert · § 10 neueste Änderung
- 01.01.2024 — 1 Norm geändert · § 2
- 05.05.2020 — 13 Normen geändert · §§ 3, 4, 5, 6 und 9 weitere
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.