Gesetze / Bewertungsgesetz

BewG

§ 191 Wertzahlen

SteuerrechtBund3 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BewG/191?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Als Wertzahlen im Sinne des § 189 Abs. 3 sind die Sachwertfaktoren anzuwenden, die von den Gutachterausschüssen im Sinne der §§ 192 ff. des Baugesetzbuchs für das Sachwertverfahren bei der Verkehrswertermittlung abgeleitet wurden.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BewG/191?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Soweit von den Gutachterausschüssen keine geeigneten Sachwertfaktoren zur Verfügung stehen, sind die in der Anlage 25 bestimmten Wertzahlen zu verwenden.

§ 263 § 264