Gesetze / Betriebsverfassungsgesetz
BetrVG§ 54 Errichtung des Konzernbetriebsrats
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 51
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BAG, 09.02.2011 – 7 ABR 11/10Errichtung eines Konzernbetriebsrats - Sparten-KonzernbetriebsratZitiert von 13
- BAG, 14.02.2007 – 7 ABR 26/06Konzernbetriebsrat: Entfall des Entsendungsrechts von Betriebsräten bei Unterstellung inländischer Konzerngesellschaften unter eine ausländische Konzernspitze KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 28
- BAG, 27.10.2010 – 7 ABR 85/09Errichtung eines Konzernbetriebsrat in einem öffentlich-privatrechtlichen Mischkonzern mit öffentlich-rechtlich organisierter KonzernspitzeZitiert von 16
- ArbG Stuttgart, 01.08.2003 – 26 BV 11/02Zitiert von 1
- BAG, 23.05.2018 – 7 ABR 60/16Konzernbetriebsrat - Konzernspitze im AuslandZitiert von 6
- BAG, 26.08.2020 – 7 ABR 24/18Konzernbetriebsrat - Kreis als Konzernspitze - öffentlich-privatrechtlicher MischkonzernZitiert von 4
Zuletzt entschieden
- LAG Schleswig-Holstein, 28.05.2025 – 5 TaBV 1/23
- LAG Hessen, 04.09.2023 – 16 TaBV 45/23
- BAG, 09.05.2023 – 1 ABR 14/22Betriebsrat - Auskunftsanspruch - schwerbehinderte MenschenZitiert von 15
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 54 BetrVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BetrVG/54#abs-1 (1) Für einen Konzern (§ 18 Abs. 1 des Aktiengesetzes) kann durch Beschlüsse der einzelnen Gesamtbetriebsräte ein Konzernbetriebsrat errichtet werden. Die Errichtung erfordert die Zustimmung der Gesamtbetriebsräte der Konzernunternehmen, in denen insgesamt mehr als 50 vom Hundert der Arbeitnehmer der Konzernunternehmen beschäftigt sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BetrVG/54#abs-2 (2) Besteht in einem Konzernunternehmen nur ein Betriebsrat, so nimmt dieser die Aufgaben eines Gesamtbetriebsrats nach den Vorschriften dieses Abschnitts wahr.