Gesetze / Betriebsverfassungsgesetz
BetrVG§ 54 Errichtung des Konzernbetriebsrats
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BetrVG/54#abs-1 (1) Für einen Konzern (§ 18 Abs. 1 des Aktiengesetzes) kann durch Beschlüsse der einzelnen Gesamtbetriebsräte ein Konzernbetriebsrat errichtet werden. Die Errichtung erfordert die Zustimmung der Gesamtbetriebsräte der Konzernunternehmen, in denen insgesamt mehr als 50 vom Hundert der Arbeitnehmer der Konzernunternehmen beschäftigt sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BetrVG/54#abs-2 (2) Besteht in einem Konzernunternehmen nur ein Betriebsrat, so nimmt dieser die Aufgaben eines Gesamtbetriebsrats nach den Vorschriften dieses Abschnitts wahr.
Wird zitiert von 57 Entscheidungen zu § 54 BetrVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BAG, 09.02.2011 – 7 ABR 11/10Errichtung eines Konzernbetriebsrats - Sparten-KonzernbetriebsratZitiert von 14
- BAG, 14.02.2007 – 7 ABR 26/06Konzernbetriebsrat: Entfall des Entsendungsrechts von Betriebsräten bei Unterstellung inländischer Konzerngesellschaften unter eine ausländische Konzernspitze Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 29
- BAG, 27.10.2010 – 7 ABR 85/09Errichtung eines Konzernbetriebsrat in einem öffentlich-privatrechtlichen Mischkonzern mit öffentlich-rechtlich organisierter KonzernspitzeZitiert von 16
- ArbG Stuttgart, 01.08.2003 – 26 BV 11/02Zitiert von 1
- BAG, 23.05.2018 – 7 ABR 60/16Konzernbetriebsrat - Konzernspitze im AuslandZitiert von 12
- ArbG Mönchengladbach, 09.06.2021 – 5 BV 28/20
Zuletzt entschieden
- BAG, 13.05.2026 – 7 ABR 7/25Qualifizierter Betriebsteil - ausländischer HauptbetriebZitiert von 1
- LAG Schleswig-Holstein, 28.05.2025 – 5 TaBV 1/23
- LAG Hessen, 04.09.2023 – 16 TaBV 45/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 54 BetrVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.