Gesetze / Mitbestimmungsgesetz
MitbestG§ 5 Konzern
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MitbestG/5#abs-1 (1) Ist ein in § 1 Abs. 1 Nr. 1 bezeichnetes Unternehmen herrschendes Unternehmen eines Konzerns (§ 18 Abs. 1 des Aktiengesetzes), so gelten für die Anwendung dieses Gesetzes auf das herrschende Unternehmen die Arbeitnehmer der Konzernunternehmen als Arbeitnehmer des herrschenden Unternehmens. Dies gilt auch für die Arbeitnehmer eines in § 1 Abs. 1 Nr. 1 bezeichneten Unternehmens, das persönlich haftender Gesellschafter eines abhängigen Unternehmens (§ 18 Abs. 1 des Aktiengesetzes) in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MitbestG/5#abs-2 (2) Ist eine Kommanditgesellschaft, bei der für die Anwendung dieses Gesetzes auf den persönlich haftenden Gesellschafter die Arbeitnehmer der Kommanditgesellschaft nach § 4 Abs. 1 als Arbeitnehmer des persönlich haftenden Gesellschafters gelten, herrschendes Unternehmen eines Konzerns (§ 18 Abs. 1 des Aktiengesetzes), so gelten für die Anwendung dieses Gesetzes auf den persönlich haftenden Gesellschafter der Kommanditgesellschaft die Arbeitnehmer der Konzernunternehmen als Arbeitnehmer des persönlich haftenden Gesellschafters. Absatz 1 Satz 2 sowie § 4 Abs. 2 sind entsprechend anzuwenden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/MitbestG/5#abs-3 (3) Stehen in einem Konzern die Konzernunternehmen unter der einheitlichen Leitung eines anderen als eines in Absatz 1 oder 2 bezeichneten Unternehmens, beherrscht aber die Konzernleitung über ein in Absatz 1 oder 2 bezeichnetes Unternehmen oder über mehrere solcher Unternehmen andere Konzernunternehmen, so gelten die in Absatz 1 oder 2 bezeichneten und der Konzernleitung am nächsten stehenden Unternehmen, über die die Konzernleitung andere Konzernunternehmen beherrscht, für die Anwendung dieses Gesetzes als herrschende Unternehmen.
Wird zitiert von 42 Entscheidungen zu § 5 MitbestG →
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Nach Gewicht
- BAG, 14.02.2007 – 7 ABR 26/06Konzernbetriebsrat: Entfall des Entsendungsrechts von Betriebsräten bei Unterstellung inländischer Konzerngesellschaften unter eine ausländische Konzernspitze KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 28
- OLG Düsseldorf, 04.07.2013 – I-26 W 13/08 (AktE)
- OLG Düsseldorf, 30.10.2006 – I-26 W 14/06 AktE
- OLG Hamburg, 04.07.2017 – 11 W 19/17
- KG, 21.12.2015 – 14 W 105/15Zitiert von 1
- ArbG Stuttgart, 01.08.2003 – 26 BV 11/02Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BGH, 23.06.2026 – II ZB 12/25
- BGH, 23.06.2026 – II ZB 11/25Gemeinschaftsbetrieb im DrittelbeteiligungsrechtZitiert von 1
- ArbG Frankfurt am Main, 15.02.2022 – 4 BV 152/21Zitiert von 1
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