Gesetze / Betriebsverfassungsgesetz
BetrVG§ 32 Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung
Stand: 10.06.2019
Die Schwerbehindertenvertretung (§ 177 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch) kann an allen Sitzungen des Betriebsrats beratend teilnehmen.
Gesetze / Betriebsverfassungsgesetz
BetrVGStand: 10.06.2019
Die Schwerbehindertenvertretung (§ 177 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch) kann an allen Sitzungen des Betriebsrats beratend teilnehmen.