Gesetze / Betriebsverfassungsgesetz
BetrVG§ 22 Weiterführung der Geschäfte des Betriebsrats
Stand: 10.06.2019
In den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 führt der Betriebsrat die Geschäfte weiter, bis der neue Betriebsrat gewählt und das Wahlergebnis bekanntgegeben ist.
Wird zitiert von 52 Entscheidungen zu § 22 BetrVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BAG, 24.10.2001 – 7 ABR 20/00Betriebsverfassungsrecht: Fortbestehen des Betriebsrats hinsichtlich noch nicht erfüllter Freistellungsansprüche nach Ablauf der Amtszeit Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 24
- LAG Düsseldorf, 15.04.2011 – 6 Sa 857/10Zitiert von 2
- ArbG Kassel, 28.07.2016 – 9 BV 3/16Zitiert von 3
- LAG Niedersachsen, 24.03.2025 – 8 TaBV 85/24
- BAG, 05.11.2009 – 2 AZR 487/08Fristlose Kündigung eines Betriebsratsmitglieds: Ende des Sonderkündigungsschutzes mit der konstituierenden Sitzung bei unterbliebener Bekanntgabe des Wahlergebnisses Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 22
- BAG, 19.11.2003 – 7 AZR 11/03Betriebsverfassungsrecht: Unwirksamkeit der Kündigung wegen fehlender Anhörung des nach Auflösung eines Gemeinschaftsbetriebs fortbestehenden Betriebsrats Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 20
Zuletzt entschieden
- BAG, 04.03.2026 – 7 ABR 37/24Betriebsratswahl - Wahlanfechtung - Rechtsschutzinteresse bei Neuwahl des BetriebsratsZitiert von 2
- LAG Hessen, 08.09.2025 – 16 TaBV 35/25
- LAG Hamm, 12.06.2025 – 15 SLa 649/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 22 BetrVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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18.12.2018 Ausfertigung
§ 22 geändert durch Artikel 4e des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I 2651)
BGBl. 2018 I S. 2651
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.