Gesetze / Betriebsverfassungsgesetz
BetrVG§ 21b Restmandat
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 151
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Nach Gewicht
- BAG, 24.05.2023 – 7 ABR 21/21 · Restmandatierter Betriebsrat - AuflösungZitiert von 8
- BAG, 24.05.2012 – 2 AZR 250/11
- BAG, 24.05.2012 – 2 AZR 62/11Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - RestmandatZitiert von 51
- BAG, 24.05.2012 – 2 AZR 277/11Zitiert von 2
- LAG Niedersachsen, 23.04.2007 – 9 Sa 815/06Zitiert von 1
- ArbG Köln, 14.10.2011 – 1 Ca 6564/09Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BAG, 27.01.2026 – 1 AZR 147/24Betriebsvereinbarung - fehlender Betriebsratsbeschluss
- LAG Düsseldorf, 23.09.2025 – 3 TaBV 39/25
- LAG Hessen, 08.09.2025 – 16 TaBV 35/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 21b BetrVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Geht ein Betrieb durch Stilllegung, Spaltung oder Zusammenlegung unter, so bleibt dessen Betriebsrat so lange im Amt, wie dies zur Wahrnehmung der damit im Zusammenhang stehenden Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte erforderlich ist.