Gesetze / Betriebsverfassungsgesetz
BetrVG§ 13 Zeitpunkt der Betriebsratswahlen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BetrVG/13#abs-1 (1) Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt. Sie sind zeitgleich mit den regelmäßigen Wahlen nach § 5 Abs. 1 des Sprecherausschussgesetzes einzuleiten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BetrVG/13#abs-2 (2) Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BetrVG/13#abs-3 (3) Hat außerhalb des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums eine Betriebsratswahl stattgefunden, so ist der Betriebsrat in dem auf die Wahl folgenden nächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen. Hat die Amtszeit des Betriebsrats zu Beginn des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, so ist der Betriebsrat in dem übernächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen.
Wird zitiert von 105 Entscheidungen zu § 13 BetrVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LAG Hamburg, 01.02.2023 – 5 TaBV 7/22Zitiert von 3
- LAG Niedersachsen, 30.04.2024 – 10 TaBVGa 28/24
- LAG Hessen, 24.11.2025 – 16 TaBV 27/25Zitiert von 1
- LAG Berlin-Brandenburg, 25.07.2017 – 11 TaBV 826/17Zitiert von 1
- LAG München, 04.12.2024 – 5 TaBVGa 16/24
- LAG Köln, 31.08.2021 – 4 TaBV 19/21Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BAG, 12.08.2026 – 3 ABB 3/25Beschlussverfahren - zugelassene Rechtsbeschwerde - Funktionsnachfolge
- BAG, 03.12.2025 – 7 ABR 36/24Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
- LAG Hessen, 22.09.2025 – 16 TaBV 23/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 13 BetrVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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18.12.2018 Ausfertigung
§ 13 geändert durch Artikel 4e des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I 2651)
BGBl. 2018 I S. 2651
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.