Gesetze / Betriebsrentengesetz
BetrAVG§ 19 Allgemeine Tariföffnungsklausel
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BetrAVG/19#abs-1 (1) Von den §§ 1a, 2, 2a Absatz 1, 3 und 4, § 3, mit Ausnahme des § 3 Absatz 2 Satz 3, von den §§ 4, 5, 16, 18a Satz 1, §§ 27 und 28 kann in Tarifverträgen abgewichen werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BetrAVG/19#abs-2 (2) Die abweichenden Bestimmungen haben zwischen nichttarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Geltung, wenn zwischen diesen die Anwendung der einschlägigen tariflichen Regelung vereinbart ist.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BetrAVG/19#abs-3 (3) Im Übrigen kann von den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden.
Wird zitiert von 106 Entscheidungen zu § 19 BetrAVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LAG Hamburg, 20.11.2024 – 2 SLa 5/24Zitiert von 2
- BAG, 20.08.2024 – 3 AZR 286/23Arbeitgeberzuschuss zur EntgeltumwandlungZitiert von 14
- ArbG Hamburg, 11.01.2024 – 4 Ca 184/23Zitiert von 1
- LAG Hamm, 10.01.2024 – 4 Sa 803/23Zitiert von 3
- BAG, 08.03.2022 – 3 AZR 362/21Arbeitgeberzuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVGZitiert von 10
- LAG Düsseldorf, 12.07.2024 – 6 Sa 524/23Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BAG, 25.11.2025 – 3 AZR 77/25Versorgungsversprechen - Rechtsmissbrauchseinwand - widersprüchliches VerhaltenZitiert von 3
- BAG, 26.08.2025 – 3 AZR 298/24Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung
- BAG, 26.08.2025 – 3 AZR 31/25Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung - Tarifvertragsauslegung - tarifliche ÖffnungsklauselZitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 19 BetrAVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
19.12.2018 Ausfertigung
§ 19 geändert durch Artikel 6 Abs. 3 des Gesetzes vom 19. Dezember 2018 (BGBl. I 2672)
BGBl. 2018 I S. 2672
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.