§ 22 Entlassung kraft Gesetzes
Stand: 08.07.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BeamtStG/22#abs-1 (1) Beamtinnen und Beamte sind entlassen, wenn
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BeamtStG/22#abs-2 (2) Die Beamtin oder der Beamte ist entlassen, wenn ein öffentlich-rechtliches Dienst- oder Amtsverhältnis zu einem anderen Dienstherrn oder zu einer Einrichtung ohne Dienstherrneigenschaft begründet wird, sofern nicht im Einvernehmen mit dem neuen Dienstherrn oder der Einrichtung die Fortdauer des Beamtenverhältnisses neben dem neuen Dienst- oder Amtsverhältnis angeordnet oder durch Landesrecht etwas anderes bestimmt wird. Dies gilt nicht für den Eintritt in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf oder als Ehrenbeamtin oder Ehrenbeamter.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BeamtStG/22#abs-3 (3) Die Beamtin oder der Beamte ist mit der Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Zeit aus einem anderen Beamtenverhältnis bei demselben Dienstherrn entlassen, soweit das Landesrecht keine abweichenden Regelungen trifft.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BeamtStG/22#abs-4 (4) Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet mit Ablauf des Tages der Ablegung oder dem endgültigen Nichtbestehen der für die Laufbahn vorgeschriebenen Prüfung, sofern durch Landesrecht nichts anderes bestimmt ist.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/BeamtStG/22#abs-5 (5) Das Beamtenverhältnis auf Probe in einem Amt mit leitender Funktion endet mit Ablauf der Probezeit oder mit Versetzung zu einem anderen Dienstherrn.
Wird zitiert von 119 Entscheidungen zu § 22 BeamtStG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 28.07.2022 – 6 B 456/22Vorläufige Fortsetzung der Laufbahnausbildung; kein Anordnungsgrund für erneute Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 26
- VG Bremen, 04.04.2019 – 6 K 2477/18Zitiert von 2
- VGH Hessen, 18.11.2025 – 1 A 545/24
- VG Bremen, 27.04.2023 – 6 V 314/23
- VG Berlin, 29.03.2019 – 5 L 399.18Zitiert von 1
- VG Arnsberg, 14.07.2017 – 2 L 1221/17Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 09.09.2026 – 6 B 208/26Polizeivollzugsdienst: Zweifel an der charakterlichen Eignung wegen Verschweigens strafrechtlicher Ermittlungsverfahren Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 09.07.2026 – 6 B 479/26Folgenbeseitigungsanspruch auf erneute Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zur Fortsetzung der Laufbahnausbildung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- VG Münster, 26.11.2025 – 5 L 896/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 22 BeamtStG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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28.06.2021 Ausfertigung
§ 22 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Juni 2021 (BGBl. I 2250)
BGBl. 2021 I S. 2250
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29.11.2018 Ausfertigung
§ 22 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. November 2018 (BGBl. I 2232)
BGBl. 2018 I S. 2232
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.