§ 11 Nichtigkeit der Ernennung
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BeamtStG/11?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Die Ernennung ist nichtig, wenn
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BeamtStG/11?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Die Ernennung ist von Anfang an als wirksam anzusehen, wenn
Änderungsverlauf
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28.06.2021 Ausfertigung
§ 11 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Juni 2021 (BGBl. I 2250)
BGBl. 2021 I S. 2250
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.