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BbgKVerf

§ 63 Erträge und Einzahlungen

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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BbgKVerf/63?asof=2026-07-30#abs-1 (1) Die Gemeinde erhebt Abgaben nach den gesetzlichen Vorschriften.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BbgKVerf/63?asof=2026-07-30#abs-2 (2) Sie hat die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Erträge und Einzahlungen,

soweit vertretbar und geboten, aus speziellen Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen,

im Übrigen aus Steuern,

zu erzielen.

§ 62 § 64