Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Kommunalverfassung
BbgKVerf§ 64 Kämmerin, Kämmerer
Stand: 01.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BbgKVerf/64#abs-1 (1) Die Aufstellung des Haushaltsplans, des mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplans, die Haushaltsüberwachung, die Verwaltung des Geldvermögens und der Schulden sowie die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses sind bei einer oder einem Bediensteten (Kämmerin oder Kämmerer) zusammenzufassen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BbgKVerf/64#abs-2 (2) Die Funktionstrennung zwischen der Kämmerin oder dem Kämmerer und der Hauptverwaltungsbeamtin oder dem Hauptverwaltungsbeamten ist zu gewährleisten.
Wird zitiert von 12 Entscheidungen zu § 64 BbgKVerf →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Cottbus, 24.05.2018 – VG 1 K 839/14Zitiert von 2
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2015 – OVG 12 S 2.15Zitiert von 11
- VG Potsdam, 17.04.2025 – VG 1 K 404/22
- VG Cottbus, 06.02.2014 – VG 4 L 10/14Zitiert von 2
- VG Cottbus, 26.08.2010 – 6 K 720/07
- VG Cottbus, 27.01.2023 – 1 K 292/21
Zuletzt entschieden
- VG Cottbus, 24.11.2022 – VG 1 K 569/16Zitiert von 2
- VG Cottbus, 07.10.2020 – 6 K 1564/16Befugnis zur Erhebung von Schmutzwasseranschlussbeiträgen nach Übertragung der Aufgabenträgerschaft auf einen Zweckverband Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 20
- VG Cottbus, 24.10.2016 – 6 K 922/14Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einem Schmutzwasseranschlussbeitrag Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 42
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 64 BbgKVerf zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.