Gesetze / Landesrecht Bayern / BayLBG · GVBl. 1996 S. 16, 40, BayRS 2238-1-K
Bayerisches Lehrerbildungsgesetz
32 Normen · ausgefertigt 12.12.1995 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Allgemeines
- Art 2 Lehrämter
- Art 3 Vorbildung und Ausbildung
- Art 4 Studium
- Art 5 Vorbereitungsdienst
- Art 5a Zulassung zum Vorbereitungsdienst
- Art 6 Prüfungen
- Art 6a (aufgehoben)
- Art 7 Befähigung für ein Lehramt
- Art 8 Lehramt an Grundschulen
- Art 9 Lehramt an Mittelschulen
- Art 10 Lehramt an Realschulen
- Art 11 Lehramt an Gymnasien
- Art 12 Lehramt an beruflichen Schulen
- Art 13 Lehramt für Sonderpädagogik
- Art 14 Erweiterung des Studiums für das Lehramt an Grundschulen
- Art 15 Erweiterung des Studiums für das Lehramt an Mittelschulen
- Art 16 Erweiterung des Studiums für das Lehramt an Realschulen
- Art 17 Erweiterung des Studiums für das Lehramt an Gymnasien
- Art 18 Erweiterung des Studiums für das Lehramt an beruflichen Schulen
- Art 19 Erweiterung des Studiums für das Lehramt für Sonderpädagogik
- Art 19a Modellversuche
- Art 20 Fortbildung der Lehrer
- Art 21 Ausübung der Lehrämter
- Art 22 Sondervorschriften über Vorbildung, Ausbildung und Prüfungen
- Art 23 Besondere Bestimmungen für nachträgliche Erweiterungen des Studiums
- Art 24 Fachlehrer, Religionspädagogen
- Art 25 Lehramtsprüfungen und -befähigungen nach früherem Recht
- Art 25a Studium nach früherem Recht
- Art 26 Rechts- und Verwaltungsvorschriften
- Art 27 In-Kraft-Treten
- Art 29 (aufgehoben)