Gesetze / Landesrecht Bayern / BayLBG · GVBl. 1996 S. 16, 40, BayRS 2238-1-K

Bayerisches Lehrerbildungsgesetz

32 Normen · Ausgangsfassung vom 12.12.1995 · 6 zitierende Entscheidungen · Änderungen →

Meistzitierte Normen

Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.

Inhaltsübersicht

  1. Art. 1 Allgemeines
  2. Art. 2 Lehrämter
  3. Art. 3 Vorbildung und Ausbildung
  4. Art. 4 Studium
  5. Art. 5 Vorbereitungsdienst
  6. Art. 5a Zulassung zum Vorbereitungsdienst
  7. Art. 6 Prüfungen
  8. Art. 6a (aufgehoben)
  9. Art. 7 Befähigung für ein Lehramt
  10. Art. 8 Lehramt an Grundschulen
  11. Art. 9 Lehramt an Mittelschulen
  12. Art. 10 Lehramt an Realschulen
  13. Art. 11 Lehramt an Gymnasien
  14. Art. 12 Lehramt an beruflichen Schulen
  15. Art. 13 Lehramt für Sonderpädagogik
  16. Art. 14 Erweiterung des Studiums für das Lehramt an Grundschulen
  17. Art. 15 Erweiterung des Studiums für das Lehramt an Mittelschulen
  18. Art. 16 Erweiterung des Studiums für das Lehramt an Realschulen
  19. Art. 17 Erweiterung des Studiums für das Lehramt an Gymnasien
  20. Art. 18 Erweiterung des Studiums für das Lehramt an beruflichen Schulen
  21. Art. 19 Erweiterung des Studiums für das Lehramt für Sonderpädagogik
  22. Art. 19a Modellversuche
  23. Art. 20 Fortbildung der Lehrer
  24. Art. 21 Ausübung der Lehrämter
  25. Art. 22 Sondervorschriften über Vorbildung, Ausbildung und Prüfungen
  26. Art. 23 Besondere Bestimmungen für nachträgliche Erweiterungen des Studiums
  27. Art. 24 Fachlehrer, Religionspädagogen
  28. Art. 25 Lehramtsprüfungen und -befähigungen nach früherem Recht
  29. Art. 25a Studium nach früherem Recht
  30. Art. 26 Rechts- und Verwaltungsvorschriften
  31. Art. 27 In-Kraft-Treten
  32. Art. 29 (aufgehoben)

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    24.03.2023 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 24. März 2023 (GVBl. S. 102)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.