Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Lehrerbildungsgesetz
BayLBGArt 12 Lehramt an beruflichen Schulen
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayLBG/12#abs-1 (1) Das Studium für das Lehramt an beruflichen Schulen umfaßt:
1. das erziehungswissenschaftliche Studium,
2. das vertiefte Studium einer beruflichen Fachrichtung,
3. das Studium eines Unterrichtsfachs.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayLBG/12#abs-2 (2) Art. 6 Abs. 1 Satz 5 bleibt unberührt.