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BayLBG

Art 12 Lehramt an beruflichen Schulen

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayLBG/12#abs-1 (1) Das Studium für das Lehramt an beruflichen Schulen umfaßt:

1. das erziehungswissenschaftliche Studium,

2. das vertiefte Studium einer beruflichen Fachrichtung,

3. das Studium eines Unterrichtsfachs.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayLBG/12#abs-2 (2) Art. 6 Abs. 1 Satz 5 bleibt unberührt.

Art 11 Art 13