Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Lehrerbildungsgesetz
BayLBGArt 11 Lehramt an Gymnasien
Stand: 25.08.2026
Das Studium für das Lehramt an Gymnasien umfaßt:
1. das erziehungswissenschaftliche Studium,
2. das vertiefte Studium von zwei Unterrichtsfächern. Das vertiefte Studium eines Unterrichtsfachs kann durch das Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt ersetzt werden.