Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Lehrerbildungsgesetz

BayLBG

Art 11 Lehramt an Gymnasien

Stand: 25.08.2026

Bayern

Das Studium für das Lehramt an Gymnasien umfaßt:

1. das erziehungswissenschaftliche Studium,

2. das vertiefte Studium von zwei Unterrichtsfächern. Das vertiefte Studium eines Unterrichtsfachs kann durch das Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt ersetzt werden.

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