Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Lehrerbildungsgesetz
BayLBGArt 13 Lehramt für Sonderpädagogik
Stand: 25.08.2026
Das Studium für das Lehramt für Sonderpädagogik umfaßt:
1. das erziehungswissenschaftliche Studium,
2. das Studium von zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen,
3. das Studium
a) der Didaktik der Grundschule oder
b) der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule einschließlich der fachwissenschaftlichen Grundlagen.