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BayLBG

Art. 13 Lehramt für Sonderpädagogik

Stand: 25.08.2026

Bayern

Das Studium für das Lehramt für Sonderpädagogik umfaßt:

1. das erziehungswissenschaftliche Studium,

2. das Studium von zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen,

3. das Studium

a) der Didaktik der Grundschule oder

b) der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule einschließlich der fachwissenschaftlichen Grundlagen.

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