Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Lehrerbildungsgesetz
BayLBGArt 17 Erweiterung des Studiums für das Lehramt an Gymnasien
Stand: 25.08.2026
Das Studium für das Lehramt an Gymnasien kann erweitert werden durch:
1. das Studium, das zu einer vom Staatsministerium anerkannten pädagogischen oder sonderpädagogischen Qualifikation führt, oder
2. das vertiefte Studium eines dritten Unterrichtsfachs oder
3. das Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt.