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BayLBG

Art. 17 Erweiterung des Studiums für das Lehramt an Gymnasien

Stand: 25.08.2026

Bayern

Das Studium für das Lehramt an Gymnasien kann erweitert werden durch:

1. das Studium, das zu einer vom Staatsministerium anerkannten pädagogischen oder sonderpädagogischen Qualifikation führt, oder

2. das vertiefte Studium eines dritten Unterrichtsfachs oder

3. das Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt.

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