Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Lehrerbildungsgesetz
BayLBGArt 25a Studium nach früherem Recht
Stand: 25.08.2026
Für Studierende des Lehramts für Sonderpädagogik, die spätestens im Wintersemester 2019/2020 ihr Studium erstmalig aufgenommen haben, ist Art. 13 Nr. 2 in der bis zum 30. November 2019 geltenden Fassung weiter anzuwenden.