Gesetze / Bundesverfassungsgerichtsgesetz
BVerfGG§ 97d
Stand: 13.01.2026
Wird zitiert von 11
Nach Gewicht
- BVerfG, 22.04.2024 – 2 BvR 739/17 - Vz 5/23Kammerbeschluss: Unzulässigkeit eines Antrags auf Tatbestandsberichtigung im Verzögerungsbeschwerdeverfahren - Verwerfung einer Gegenvorstellung
- BVerfG, 30.08.2016 – 2 BvC 26/14 - Vz 1/16Beschwerdekammerbeschluss: Zur Angemessenheit der Dauer eines Wahlprüfungsverfahrens - hier: Zurückweisung einer Verzögerungsbeschwerde bzgl der Dauer eines nach ca 18 Monaten abgeschlossenen Wahlprüfungsverfahrens - Verwerfung von Befangenheitsgesuchen mangels hinreichender, auf das Verzögerungsverfahren bezogener Begründung
- BVerfG, 17.11.2025 – 2 BvL 13/18 - Vz 2/25Beschwerdekammerbeschluss: Erfolglose Verzögerungsbeschwerde bzgl der Dauer eines Normenkontrollverfahrens zur Amtsangemessenheit der Beamtenbesoldung in Schleswig-Holstein - lange Verfahrensdauer von über sieben Jahren durch Sachgründe gerechtfertigt
- BVerfG, 17.11.2025 – 2 BvL 13/18Zitiert von 1
- BVerfG, 23.06.2025 – Vz 1/25
- BVerfG, 23.06.2025 – 2 BvC 25/23 - Vz 1/25Erfolglose Verzögerungsbeschwerde bzgl der Dauer eines Wahlprüfungsverfahrens von ca 20 Monaten - Spielraum bei Entscheidung über Reihenfolge der Bearbeitung anhängiger Verfahren nicht überschritten
Zuletzt entschieden
- BVerfG, 21.12.2023 – 2 BvL 3/19 - Vz 3/23Unbegründete Verzögerungsbeschwerde bzgl der Dauer eines Verfahrens der konkreten Normenkontrolle (R1-Besoldung Brandenburg) - sachliche Gründe für lange Verfahrensdauer von bislang ca fünf Jahren
- BVerfG, 22.03.2018 – 2 BvR 289/10 - Vz 10/16Zurückweisung einer Verzögerungsbeschwerde: Zurückstellung einer Verfassungsbeschwerde mit Blick auf vorrangige Behandlung von Pilotverfahren gerechtfertigt - Dauer der Pilotverfahren von ca sechs Jahren und vier Monaten mit Blick auf besondere Umstände im Berichterstatterdezernat (hohe Belastung mit umfangreichen und arbeitsaufwendigen steuerrechtlichen Verfahren) im Ergebnis nicht zu beanstanden
- BVerfG, 08.12.2015 – 1 BvR 99/11 - Vz 1/15Zurückweisung einer Verzögerungsbeschwerde - Berücksichtigung der organisatorischen und verfahrensmäßigen Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens - hier: Verfahrensdauer von rund vier Jahren und 8 Monaten bei Zurückstellung zugunsten wichtiger Senatsverfahrens nicht unangemessen
11 Entscheidungen zu § 97d BVerfGG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 97d BVerfGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BVerfGG/97d#abs-1 (1) Der Berichterstatter des beanstandeten Verfahrens soll binnen eines Monats nach Eingang der Begründung der Verzögerungsbeschwerde eine Stellungnahme vorlegen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BVerfGG/97d#abs-2 (2) Die Beschwerdekammer entscheidet mit Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt die Verzögerungsbeschwerde als zurückgewiesen. Die Beschwerdekammer entscheidet ohne mündliche Verhandlung. Der Beschluss über die Verzögerungsbeschwerde bedarf keiner Begründung.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BVerfGG/97d#abs-3 (3) Die Entscheidung ist unanfechtbar.