Gesetze / Bundesverfassungsgerichtsgesetz
BVerfGG§ 48
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 78
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BVerfG, 12.01.2022 – 2 BvC 17/18Wahlprüfungsbeschwerde 19/VIII – Ermittlungspflichten WahlprüfungsausschussZitiert von 12
- BVerfG, 05.07.2023 – 2 BvC 4/23Bundestagswahl Berlin – Beitrittserklärung
- BVerfG, 19.12.2023 – 2 BvC 4/23 · Bundestagswahl Berlin – WahlprüfungZitiert von 3
- BVerfG, 29.01.2019 – 2 BvC 62/14 · Wahlrechtsausschluss BundestagswahlZitiert von 97
- BVerfG, 12.12.2011 – 2 BvC 16/11Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde: Zulässigkeitsanforderungen des § 48 Abs 1 BVerfGG (Beitritt von 100 Wahlberechtigten) nicht erfüllt - mangels Verletzung eines subjektiven Rechts vorliegend kein Konflikt zwischen Beitrittserfordernis und Rechtsschutzgarantie des Art 19 Abs 4 GG
- BVerfG, 18.10.2011 – 2 BvC 11/10Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde sowie einer hilfsweise erhobenen Verfassungsbeschwerde - Mangelnder Beitritt von 100 Wahlberechtigten gem § 48 Abs 1 BVerfGG innerhalb der Beschwerdefrist - keine Wiedereinsetzung zur Nachreichung von Beitrittserklärungen - Unzulässigkeit einer auf eine Bundestagswahl bezogenen Verfassungsbeschwerde auch nach Abschluss des WahlprüfungsverfahrensZitiert von 8
Zuletzt entschieden
- BVerfG, 23.07.2026 – 2 BvC 20/26Pflicht des Deutschen Bundestags zur zeit- und sachgerechten Wahlprüfung (Art 41 Abs 1 S 2 GG) - hier: erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde bzgl der Fünf-Prozent-Sperrklausel bei Bundestagswahlen - Unstatthaftigkeit bei ausstehender Entscheidung des Wahlprüfungsausschusses
- BVerfG, 30.04.2026 – 2 BvC 6/26A-limine-Abweisung (Verwerfung) einer Wahlprüfungsbeschwerde - Unzulässigkeit bei mangelnden Darlegungen zum Durchlaufen eines Wahlprüfungsverfahrens vor dem Deutschen Bundestag
- BVerfG, 18.02.2026 – 2 BvC 4/25Verwerfung einer mangels fristgerechter Begründung unzulässigen Wahlprüfungsbeschwerde - Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrags
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 48 BVerfGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BVerfGG/48#abs-1 (1) Die Beschwerde gegen den Beschluß des Bundestages über die Gültigkeit einer Wahl, die Verletzung von Rechten bei der Vorbereitung oder Durchführung der Wahl, soweit sie der Wahlprüfung nach Artikel 41 des Grundgesetzes unterliegen, oder den Verlust der Mitgliedschaft im Bundestag kann der Abgeordnete, dessen Mitgliedschaft bestritten ist, eine wahlberechtigte Person oder eine Gruppe von wahlberechtigten Personen, deren Einspruch vom Bundestag verworfen worden ist, eine Fraktion oder eine Minderheit des Bundestages, die wenigstens ein Zehntel der gesetzlichen Mitgliederzahl umfaßt, binnen einer Frist von zwei Monaten seit der Beschlußfassung des Bundestages beim Bundesverfassungsgericht erheben; die Beschwerde ist innerhalb dieser Frist zu begründen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BVerfGG/48#abs-2 (2) Das Bundesverfassungsgericht kann von einer mündlichen Verhandlung absehen, wenn von ihr keine weitere Förderung des Verfahrens zu erwarten ist.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BVerfGG/48#abs-3 (3) Erweist sich bei Prüfung der Beschwerde einer wahlberechtigten Person oder einer Gruppe von wahlberechtigten Personen, dass deren Rechte verletzt wurden, stellt das Bundesverfassungsgericht diese Verletzung fest, wenn es nicht die Wahl für ungültig erklärt.