Gesetze / Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
GGArt 92
Stand: 10.06.2019
Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; sie wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch die in diesem Grundgesetze vorgesehenen Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt.
Wird zitiert von 301 Entscheidungen zu Art 92 GG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 06.06.1967 – 2 BvR 375/60, 2 BvR 53/60, 2 BvR 18/65 · Strafgewalt der FinanzämterZitiert von 3
- BVerfG, 08.02.2001 – 2 BvF 1/00Hessisches Wahlprüfungsrecht: Vereinbarkeit des Tatbestands der sittenwidrigen Wahlbeeinflussung; Nichtigkeit der sofortigen Rechtskraft von Urteilen des Wahlprüfungsgerichts Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 30
- BVerfG, 22.03.2018 – 2 BvR 780/16Vereinbarkeit der Ernennung von Beamten zu Richtern auf Zeit nach §§ 17 Nr. 3, 18 VwGO mit dem GrundgesetzZitiert von 38
- BVerfG, 24.11.1964 – 2 BvL 19/63Anforderungen an die Zusammensetzung eines von einer Standesorganisation getragenen Berufsgerichts (Berufsgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz für Ärzte, Zahnärzte usw.)Zitiert von 2
- BVerfG, 17.11.1959 – 1 BvR 88/56, 1 BvR 59/57, 1 BvR 212/59Das württemberg-badische Gesetz Nr. 241 über die Friedensgerichtsbarkeit, vom 29. März 1949, ist nichtig (Grundsatz der Gewaltenteilung; Art. 92, 101 Abs. 1 Satz 2 GG)Zitiert von 2
- BGH, 22.07.2026 – IV ZB 30/25
Zuletzt entschieden
- LG Nürnberg-Fürth, 29.07.2026 – 12 Qs 27/26Pflichtverteidigung: Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde des Rechtsanwalts gegen seine eigene Bestellung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.07.2026 – OVG 4 S 24/26Anforderungen an die Anordnung einer ärztlichen Untersuchung zur Feststellung der Dienstfähigkeit eines Richters Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- EuGH, 18.06.2026 – C-484/24Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 92 GG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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28.03.2019 Ausfertigung
Art. 92 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. März 2019 (BGBl. I 404)
BGBl. 2019 I S. 404
BGBl. 2019 I S. 404 Gesetzgebungsmaterialien
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.