Gesetze / Bundesverfassungsgerichtsgesetz
BVerfGG§ 18
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 128
Nach Gewicht
- BVerfG, 05.12.2019 – 1 BvL 7/18Befangenheit im Verfahren über die Nichtigkeit der KindereheZitiert von 4
- BVerfG, 13.11.2024 – 1 BvR 368/22Zwischenentscheidung des Senats über die Frage des Ausschlusses eines Richters von der Mitwirkung im Verfassungsbeschwerdeverfahren bzgl § 110 Abs 6 BerlHG (RIS: HSchulG BE) - hier: kein Ausschluss kraft Gesetzes (§ 18 BVerfGG), aber Besorgnis der Befangenheit nach § 19 Abs 3 iVm § 19 Abs 1 BVerfGG
- BVerfG, 26.02.2014 – 1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/10 · Zur Auslegung der §§ 18, 19 BVerfGGZitiert von 22
- BVerfG, 22.07.2020 – 2 BvE 3/19AfD - Finanzierung Desiderius-Erasmus-Stiftung - eAZitiert von 10
- BVerfG, 24.10.2023 – 1 BvR 1160/19Befangenheit im Verfahren BKAG – DatenplattformenZitiert von 3
- BVerfG, 24.04.2018 – 1 BvR 745/17, 1 BvR 981/17Vizepräsident Kirchhof im Verfahren bzgl der Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkbeiträge nicht gem § 18 BVerfGG von der Mitwirkung ausgeschlossen - zudem Ablehnungsgesuche (§ 19 BVerfGG) zwar zulässig, aber unbegründet
Zuletzt entschieden
- BVerfG, 20.06.2026 – 2 BvR 793/26Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Ausschließung eines Richters wegen Beteiligung an der Sache (vormalige Behördenleitung, Adressat der verfahrensgegenständlichen Dienstaufsichtsbeschwerde)
- Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, 15.01.2026 – Vf. 92-IV-25 (HS)/Vf. 93-IV-25 (e.A.)
- BVerfG, 15.07.2025 – 2 BvR 508/21Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Nutzung technischer Einrichtungen auf dem US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein zur Durchführung bewaffneter Drohneneinsätze im Jemen - zu den Voraussetzungen einer extraterritorialen Schutzpflicht deutscher Hoheitsträger bzgl grundlegender internationaler Menschenrechte und der Kernnormen des humanitären Völkerrechts - Schutzpflicht auch bzgl Gefährdungen durch andere Staaten sowie zugunsten im Ausland lebender Drittstaatsangehöriger - allerdings hinreichender Bezug zu deutscher Staatsgewalt erforderlichZitiert von 11
128 Entscheidungen zu § 18 BVerfGG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 18 BVerfGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BVerfGG/18#abs-1 (1) Ein Richter des Bundesverfassungsgerichts ist von der Ausübung seines Richteramtes ausgeschlossen, wenn er
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BVerfGG/18#abs-2 (2) Beteiligt ist nicht, wer auf Grund seines Familienstandes, seines Berufs, seiner Abstammung, seiner Zugehörigkeit zu einer politischen Partei oder aus einem ähnlich allgemeinen Gesichtspunkt am Ausgang des Verfahrens interessiert ist.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BVerfGG/18#abs-3 (3) Als Tätigkeit im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2 gilt nicht