§ 217 Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/217#abs-1 (1) Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/217#abs-2 (2) Als Teilnehmer bleibt straffrei, wer selbst nicht geschäftsmäßig handelt und entweder Angehöriger des in Absatz 1 genannten anderen ist oder diesem nahesteht.
Wird zitiert von 102 Entscheidungen zu § 217 StGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 26.02.2020 – 2 BvR 2347/15, 2 BvR 651/16, 2 BvR 1261/16, 2 BvR 1593/16, 2 BvR 2354/16, 2 BvR 2527/16 · SuizidhilfeZitiert von 143
- BVerfG, 21.12.2015 – 2 BvR 2347/15Ablehnung des Erlasses einer eA: keine einstweilige Außervollzugsetzung des § 217 StGB nF (Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung) - FolgenabwägungZitiert von 2
- VG Köln, 24.11.2020 – 7 K 13803/17Zitiert von 5
- VG Köln, 24.11.2020 – 7 K 14642/17
- VG Köln, 24.11.2020 – 7 K 8560/18Zitiert von 5
- KG, 06.08.2015 – 4/2 Ws 109 - 110/14 REHA, 4/2 Ws 109/14 REHA, 4/2 Ws 110/14 REHA
Zuletzt entschieden
- LG Bielefeld, 31.07.2025 – 10 Ks 1/25
- LG Frankfurt am Main, 04.02.2025 – 2-04 O 29/25
- BVerfG, 31.01.2025 – 2 BvR 1290/24Nichtannahmebeschluss: Zum Anspruch auf selbstbestimmtes Sterben im Strafvollzug - hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen bei mangelnder Konkretisierung seines Sterbewunsches gegenüber JVA und Fachgerichten - zudem unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 217 StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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03.12.2015 Ausfertigung
§ 217 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Dezember 2015 (BGBl. I 2177)
BGBl. 2015 I S. 2177
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.