Gesetze / Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
GGArt 57
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 23
Nach Gewicht
- OVG NRW, 26.03.2010 – 1 A 3049/06Zitiert von 5
- OVG NRW, 09.07.2009 – 1 A 1416/08Richterbesoldung: Vorlage an das Bundesverfassungsgericht wegen Verfassungswidrigkeit der Netto-Alimentation im Kalenderjahr 2003 KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 30
- OVG NRW, 09.07.2009 – 1 A 1525/08Vorlage an das Bundesverfassungsgericht wegen Verfassungswidrigkeit der Netto-Alimentation eines Landesbeamten KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 35
- OVG NRW, 09.07.2009 – 1 A 1695/08Zitiert von 17
- OVG NRW, 09.07.2009 – 1 A 373/08Zitiert von 25
- BAG, 19.06.2012 – 3 AZR 558/10Betriebliche Altersversorgung - Reduzierung der Sonderzahlung eines Dienstordnungsangestellten - Rückwirkung - Alimentationsprinzip - GleichheitssatzZitiert von 8
Zuletzt entschieden
- OVG Schleswig, 26.03.2026 – 2 MR 1/26Zitiert von 1
- BVerwG, 13.02.2025 – 2 C 2/24Zitiert von 1
- BVerwG, 13.02.2025 – 2 C 1/24Aufstockung der Sonderzahlung für 2008; Lehrer in BrandenburgZitiert von 4
23 Entscheidungen zu Art 57 GG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 57 GG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Befugnisse des Bundespräsidenten werden im Falle seiner Verhinderung oder bei vorzeitiger Erledigung des Amtes durch den Präsidenten des Bundesrates wahrgenommen.