Gesetze / Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
GGArt 57
Stand: 10.06.2019
Die Befugnisse des Bundespräsidenten werden im Falle seiner Verhinderung oder bei vorzeitiger Erledigung des Amtes durch den Präsidenten des Bundesrates wahrgenommen.
Wird zitiert von 25 Entscheidungen zu Art 57 GG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 07.12.2009 – 2 B 106.09Zitiert von 5
- OVG NRW, 26.03.2010 – 1 A 3049/06Zitiert von 5
- OVG NRW, 09.07.2009 – 1 A 1416/08Richterbesoldung: Vorlage an das Bundesverfassungsgericht wegen Verfassungswidrigkeit der Netto-Alimentation im Kalenderjahr 2003 Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 30
- OVG NRW, 09.07.2009 – 1 A 1525/08Vorlage an das Bundesverfassungsgericht wegen Verfassungswidrigkeit der Netto-Alimentation eines Landesbeamten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 35
- OVG NRW, 09.07.2009 – 1 A 1695/08Besoldungsrecht: Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der Netto-Alimentation im Kalenderjahr 2003 Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 17
- OVG NRW, 09.07.2009 – 1 A 373/08Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Frage der Amtsangemessenheit der Richterbesoldung im Kalenderjahr 2003 Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 25
Zuletzt entschieden
- OVG Schleswig, 26.03.2026 – 2 MR 1/26Zitiert von 1
- BVerwG, 13.02.2025 – 2 C 2/24Zitiert von 1
- BVerwG, 13.02.2025 – 2 C 1/24Aufstockung der Sonderzahlung für 2008; Lehrer in BrandenburgZitiert von 5
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 57 GG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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28.03.2019 Ausfertigung
Art. 57 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. März 2019 (BGBl. I 404)
BGBl. 2019 I S. 404
BGBl. 2019 I S. 404 Gesetzgebungsmaterialien
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.